2.1 Für Gegenstand der Leistung seitens der Filmmaker Marketing GmbH gilt folgendes:
Die Filmmaker Marketing GmbH unterstützt die Kunden beratend insbesondere in ihrem Marketing, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Definition eines Angebotes, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Verkauf. Die Filmmaker Marketing GmbH unterstützt ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Coachings.Die Filmmaker Marketing GmbH übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von der Filmmaker Marketing GmbH aus.
2.2 Die Filmmaker Marketing GmbH ist verpflichtet, ihrer Dienstleistung Sorgfalt gemäß zu erbringen.Die Filmmaker Marketing GmbH ist berechtigt, Unterstützung Dritter einzuholen.
2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Filmmaker Marketing GmbH beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.
2.4 Die Filmmaker Marketing GmbH steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.