AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Filmmaker Marketing GmbH,
Luxemburger Str. 82-86, 50354 Hürth
Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Filmmaker Marketing GmbH:
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch die Filmmaker Marketing GmbH an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die Filmmaker Marketing GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.3 Filmmaker Marketing GmbH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, die Filmmaker Marketing GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von der Filmmaker Marketing GmbH notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von der Filmmaker Marketing GmbH aus.
2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
2.1 Für Gegenstand der Leistung seitens der Filmmaker Marketing GmbH gilt folgendes:

Die Filmmaker Marketing GmbH unterstützt die Kunden beratend insbesondere in ihrem Marketing, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Definition eines Angebotes, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Verkauf. Die Filmmaker Marketing GmbH unterstützt ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Coachings.Die Filmmaker Marketing GmbH übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von der Filmmaker Marketing GmbH aus.

2.2 Die Filmmaker Marketing GmbH ist verpflichtet, ihrer Dienstleistung Sorgfalt gemäß zu erbringen.Die Filmmaker Marketing GmbH ist berechtigt, Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch die Filmmaker Marketing GmbH beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

2.4 Die Filmmaker Marketing GmbH steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.
3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1 Zur Einhaltung der Leistungspflichten ist die Filmmaker Marketing GmbH auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung seitens Gordon Wolfertz mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.

3.2 Erfolgt die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1 Die Laufzeit des Vertrages wird im Hauptvertrag individuell vereinbart.

4.2 Es besteht kein Recht zur Kündigung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

4.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform
5. Verzug des Kunden
5.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält die Filmmaker Marketing GmbH sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.

5.2 Die Filmmaker Marketing GmbH hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Filmmaker Marketing GmbH muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

5.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.
6. Zustandekommen des Vertrages
6.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme zustande.

Der Vertrag zwischen der Filmmaker Marketing GmbH und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.

Wenn vom Kunden angefordert wird, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.

6.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen der Filmmaker Marketing GmbH und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

6.3 Kommen die Verträge über die Plattform Digistore24 zustande, handelt es sich um eine Dienstleistung seitens der Filmmaker Marketing GmbH. Es ist insofern kein Erfolg geschuldet. Digistore24 dient ausschließlich der Zahlungsabwicklung.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung von der Filmmaker Marketing GmbH findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von der Filmmaker Marketing GmbH aus.

7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.

7.4 Der Kunde ist angehalten, innerhalb von fünf Werktagen an die Filmmaker Marketing GmbH zu überweisen.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1 Gegenansprüche von der Filmmaker Marketing GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
9. Haftung
9.1Filmmaker Marketing GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:

a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertraut werden darf. Die Haftung ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
10. Datenschutz und Datensicherheit
10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist die Filmmaker Marketing GmbH die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Die Filmmaker Marketing GmbH verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10.2 Die Filmmaker Marketing GmbH weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die Filmmaker Marketing GmbH wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn die Filmmaker Marketing GmbH die Verstöße alleine zu vertreten hat.
11. Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen der Filmmaker Marketing GmbH stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei der Filmmaker Marketing GmbH. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von der Filmmaker Marketing GmbH.. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt. 11.2 Verstöße gegen 12.1 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
12. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Der Kunde räumt der Filmmaker Marketing GmbH zeitlich unbegrenztes Recht ein, auch über eine etwaige Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, welches die Filmmaker Marketing GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden und in diesem Zusammenhang auch den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenz gegenüber Dritten, gleich, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, im Rahmen eines Internetauftritts oder einer Referenzliste, anzugeben.
13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hürth.

13.2 Es gilt deutsches Recht.

AGB Stand: Oktober 2023
Filmmaker Marketing GmbH
An der Hasenkaule 10
50354 Hürth

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